Inklusion in der Schulentwicklungsplanung
Das Ziel einer inklusiven Schulentwicklungsplanung ist es, Schüler:innen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen die bestmöglichen Hilfen zur erfolgreichen Teilhabe in Schule und Gesellschaft bereitzustellen. In diesem Bereich erfahren Sie, wie der integrierte Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt das Thema berücksichtigt.
Den gesetzlichen Rahmen für Inklusion in der integrierten Schulentwicklungsplanung bilden die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), das Hessische Schulgesetz (HSchG), die VOSB (Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen) und die VOiSB (Verordnung über die Aufgaben und die Organisation der inklusiven Schulbündnisse).
Das Thema Inklusion spielt seit Mitte der 2010 Jahre eine wichtige Rolle in den integrierten Schulentwicklungsplänen der Stadt Frankfurt. In nahezu jedem iSEP sind Maßnahmen zu finden, die eine Umsetzung der UN-BRK unterstützen.
Die Stadt Frankfurt verfolgt eine partizipative, integrierte Schulentwicklungsplanung, die die Planung der allgemeinbildenden Schulen und der sonderpädagogischen Förderung zusammenführt und auch eine integrierte Planung der Jugendhilfe der Stadt als öffentlicher Jugendhilfeträger am Ort Schule aufweist. Die gemeinsame Planung ermöglich es, die relevanten Bildungsaspekte einzubeziehen und miteinander zu verknüpfen.
Auf dem Weg zur inklusiver Beschulung war die Teilnahme der Stadt Frankfurt am Landesprogramm „Modellregion Inklusive Bildung 2015 - 2020“ ein bedeutender Entwicklungsschritt. Bei diesem Projekt, das in staatlich-kommunaler Verantwortung angelegt war, wurden auf verschiedenen Ebenen der Schul- und Bildungslandschaft Frankfurts inklusive Entwicklungen nachhaltig angestoßen.
Die inklusive Beschulung ist in Frankfurt seit einigen Jahren Realität. Im Schuljahr 2023/24 wird an ca. 90% der Grundschulen und an ca. 60 % der weiterführenden Schulen inklusiv unterrichtet.
Zur Umsetzung des inklusiven Unterrichts an den Schulen bilden alle allgemeinen Schulen und Förderschulen des Dienstbezirks eines Staatlichen Schulamts nach § 52 des Hessischen Schulgesetzes ein inklusives Schulbündnis (iSB). Die sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren (BFZ) sind Teil der inklusiven Schulbündnisse. In Frankfurt bestehen sechs iSB, die mit den sechs Bildungsregionen (Nord, Mitte-Nord, Mitte, Ost, Süd, West) räumlich übereinstimmen.
Die sechs regionalen BFZ und vier überregionalen BFZ sind an Förderschulen angegliedert. Die regionalen BFZ sind jeweils für ein bestimmtes iSB und fachlich für die Förderschwerpunkte „Lernen“, „Sprachheilförderung“ sowie „emotionale und soziale Entwicklung“ zuständig. Die überregionalen BFZ sind jeweils in allen iSB vertreten und beraten die allgemeinen Schulen zu Fragen der Förderschwerpunkte „Hören“, „Sehen“, „körperliche und motorische Entwicklung“ und „kranke Schülerinnen und Schüler“. Die beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ unterstützen die Arbeit der regionalen BFZ in den inklusiven Schulbündnissen.