Über den integrierten Schulentwicklungsplan (iSEP)

Sie möchten wissen, was ein integrierter Schulentwicklungsplan (iSEP) ist, welche Ziele mit dem Frankfurter iSEP verfolgt werden und was in einem iSEP beschlossen wird? Warum der iSEP notwendig ist? Und in welchem Zeitraum mit einer Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen zu rechnen ist? Informationen zu Fragen rund um den integrierten Schulentwicklungsplan finden Sie in diesem Bereich.

Der integrierte Schulentwicklungsplan (iSEP) ist die planerische Grundlage der Stadt Frankfurt für die Sicherstellung und Weiterentwicklung des schulischen Angebots. Die Grundlogik des iSEP beruht auf den drei Säulen Prognose, Monitoring und Steuerung. Im iSEP werden der vorhandene Schulbestand und notwendige Anpassungen für ein bedarfsgerechtes Schulangebot aufgrund des voraussichtlichen öffentlichen Bedürfnisses dargestellt. Der iSEP 2020-2029 wurde am 20. Oktober 2022 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die Genehmigung des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen (vormals Kultusministerium) steht noch aus (Stand 27.06.2024).

Den integrierten Schulentwicklungsplan können Sie hier als PDF herunterladen.

Das Dokument umfasst die Bildungsplanung für die allgemeinen Schulen und die Förderschulen für zehn Jahre bis 2029. Kern des iSEPs ist ein Katalog von schulorganisatorischen Maßnahmen. Der Plan ist geografisch nach sechs Bildungsregionen strukturiert: Nord, Mitte-Nord, Mitte, Ost, Süd und West.

Die Ziele des aktuellen iSEPs sind
• das Wachstum Frankfurts überlegt gestalten
• das Schulangebot bedarfsgerecht fortschreiben
• den Weg zur Inklusion konsequent weiterverfolgen
• Grundschulen zu Ganztagseinrichtungen entwickeln.

Was wird in einem integrierten Schulentwicklungsplan beschlossen?
Nach § 146 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) werden im iSEP schulorganisatorische Maßnahmen beschlossen. Schulorganisatorische Maßnahmen umfassen die Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen. Darüber hinaus kann der iSEP auch weitergehende und nicht zustimmungspflichtige Maßnahmen enthalten: Die Prüfung und gegebenenfalls die Anpassung von Grundschulbezirken, der Ausbau von Ganztagsbetreuung, Jugendhilfe- und Präventionsmaßnahmen oder zusätzliche Förderungen.

Warum ein integrierter Schulentwicklungsplan?
Die Schulträger sind laut § 145 HSchG dazu verpflichtet, einen Schulentwicklungsplan aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Die Stadt Frankfurt verwendet seit 2015 den Terminus "integrierter Schulentwicklungsplan", da seit diesem Zeitpunkt der Plan sowohl die allgemeinen als auch die Förderschulen einschließt. Die Prüfung des iSEPs erfolgt durch das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB), das die personelle Ausstattung der Schulen sicherstellen soll. Ohne die Zustimmung des HMKB zum Schulentwicklungsplan und der Maßnahmenplanung darf der Schulträger, also die Stadt Frankfurt, keine schulorganisatorischen Schritte durchführen.

In welchem Zeitraum ist mit einer Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen zu rechnen?
Die erarbeiteten Maßnahmen im iSEP werden Schritt für Schritt – in der Regel – innerhalb von fünf Jahren umgesetzt. Die Realisierungszeiträume für einzelne Maßnahmen sind abhängig von der geplanten schulorganisatorischen Veränderung bzw. Größenordnung (z.B. Schulneubau), den damit verbundenen Planungs- und Umsetzungsabläufen sowie von der Verfügbarkeit der Mittel und der Grundstücke.