Über Ausgangslage und Herausforderungen der Stadt Frankfurt

In diesem Bereich finden Sie Informationen zur Frankfurter Bildungslandschaft, zum demographischen Wandel, zum Thema Diversität, zur Lenkung der Schülerströme sowie zu den Aufgaben der kommunalen Schulträger und der Staatlichen Schulämter.

Frankfurts Bildungslandschaft besteht aus derzeit 146 allgemeinbildenden Schulen (Stand Februar 2024). Hierzu zählen: 74 Grundschulen, zwei Grund- und Hauptschulen, drei Grund-, Haupt- und Realschulen, drei Haupt- und Realschulen (einschließlich eine Abendhaupt- und Abendrealschule), acht Realschulen, 19 Gesamtschulen (16 integrierte, drei kooperative), 25 Gymnasien (einschließlich vier Gymnasiale Oberstufenschulen, ein Abendgymnasium) und 12 Förderschulen. Weiterhin sind 16 Berufliche Schulen und 25 Privatschulen in Frankfurt verortet. Darüber hinaus sind zahlreiche Institutionen wie Kindertagesbetreuungseinrichtungen, öffentliche Bibliotheken, Vereine, Kinder- und Jugendhäuser und viele andere mehr ansässig. Für die integrierte Schulentwicklungsplanung ist es wichtig, die konkrete Ausgangslage und Rahmenbedingungen der Stadt Frankfurt zu berücksichtigen. Im Folgenden sind die zentralen Grundpfeiler skizziert.

Demographischer Wandel
Die Stadt Frankfurt wächst mit anhaltender Dynamik. Allein im Jahr 2023 nahm die Anzahl der Einwohner:innen mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main um 2.557 Menschen zu und erreicht zum 31.12.2023 mit über 770.000 Einwohner:innen ein Allzeithoch. Die wachsende Bevölkerung bringt große Herausforderungen für die Frankfurter Schul- und Bildungslandschaft mit, die im integrierten Schulentwicklungsplan bedacht werden müssen.

Thema Diversität
Derzeit ziehen rund 200 Menschen pro Woche nach Frankfurt, davon haben etwa ein Drittel die deutsche Staatsbürgerschaft. Der Zuzug von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund, deren schulpflichtige Kinder aller Altersstufen unterschiedlichste Lebenswelten mitbringen, stellt eine Herausforderung nicht nur an die Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung dar. In Anbetracht dieser komplexen Lage den integrierten Schulentwicklungsplan so zu entwickeln, dass er den verschiedenen Anforderungen gerecht wird und das Kind weiterhin in den Mittelpunkt stellt, ist eine zentrale Aufgabe der Bildungsplanung.

Inklusive Schule und Ganztagschulentwicklung
Im Jahr 2008 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten: Artikel 24 sieht vor, allen Schüler:innen die grundsätzliche Teilnahme am Unterricht in allgemeinen Schulen zu ermöglichen und Kindern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen die bestmöglichen Hilfen zur erfolgreichen Teilhabe an der Gesellschaft bereitzustellen. Die konsequente Umsetzung erfordert nach wie vor ein Umdenken sowohl innerhalb und bezüglich der bestehenden Strukturen als auch bei den beteiligten Akteurinnen und Akteuren.
Mit dem Ausbau der Ganztagsbetreuung und der schrittweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 sowie der inklusiven Beschulung verändern sich die qualitativen und quantitativen Anforderungen an die Schulgebäude und an die zur Verfügung stehenden Flächen an den Schulstandorten. Dieser Situation muss im Rahmen der schulorganisatorischen Maßnahmen begegnet werden.

Lenkung der Schülerströme
Die Lenkung der Schülerströme sowie die Neuaufnahme hinzukommender Schüler:innen stellt eine Herausforderung an alle Beteiligten im Schul- und Bildungssystem dar.
Hier gilt es zwischen den Staatlichen Schulämtern einerseits und den kommunalen Schulträgern andererseits zu unterscheiden. Das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main ist als eigenständige untere Schulaufsichtsbehörde unmittelbar an das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen angebunden und zuständig für die sogenannten „inneren“ Schulangelegenheiten. Dazu zählt die Dienst- und Fachaufsicht über die Schulleitungen und die Lehrpersonen, die Personalversorgung sowie die Unterstützung, Beratung und Begleitung der Schulen. Das Stadtschulamt Frankfurt als kommunaler Schul- und öffentlicher Jugendhilfeträger ist hingegen für die „äußeren“ Schulangelegenheiten zuständig. Zu den Aufgaben gehören u.a. der Bau, die Unterhaltung und die Ausstattung der Schulen mit Lehrmaterialien, die Organisation der Jugendhilfe an den Schulen und der Schülerbeförderung, die Personalbewirtschaftung der Schulsekretariate und die kontinuierliche Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes (Prognose, Monitoring, Steuerung).

Bildungsgerechtigkeit und erfolgreiche Bildungswege für alle Kinder zu ermöglichen, ist eine Zielsetzung der integrierten Schulentwicklungsplanung. Wichtiger als die Schulform selbst ist es, konsistente Bildungsverläufe ohne Brüche zu ermöglichen.